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ÖAAB

Klikovits: Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist ein Gebot der Stunde

Utl: Umsetzung so schnell als möglich


Wien, 12. November 2009 (OTS) „Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist ein Gebot der Stunde.“, so der burgenländische ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR Oswald Klikovits anlässlich des ÖAAB-Vorstoßes von Generalsekretärin Dr. Beatrix Karl.
„Im Zusammenhang mit der Grippewelle gilt es nun rasch zu handeln, um eine Schlechterstellung der Arbeiterinnen und Arbeiter so schnell wie möglich zu beseitigen. Im aktuellen Fall der Schließung von einigen Schulen fallen diese Unterschiede besonders auf“, betont Klikovits.

Angestellte dürfen sich laut § 8 (3) AngG frei nehmen, wenn die Schule ihres Kindes aufgrund der Grippewelle schließt und trotz zumutbarer Bemühungen keine Kinderbetreuung organisiert werden kann. Zwar dürfen auch Arbeiter zuhause bleiben, verlieren aber den Entgeltanspruch, wenn nicht das eigene Kind erkrankt ist. „Zwar dürfen auch Arbeiterinnen und Arbeiter in einem solchen Fall zuhause bleiben: sie bekommen aber nur dann weiterhin Geld, wenn nicht in ihrem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag etwas Gegenteiliges steht“, kritisiert Klikovits.

„Aber auch bei den Kündigungsfristen und bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind Änderungen vorzunehmen. Bei den Entlassungsgründen wird bei Arbeitern immer noch die Gewerbeordnung aus dem Jahr 1859 herangezogen. Entlassungstatbestände wie die Behaftung mit einer abschreckenden Krankheit darf es in einem modernen Arbeitsrecht nicht mehr geben“, so der Landesobmann.

„Eine derartige Differenzierung entspricht nicht den Anforderungen an eine soziale Arbeitswelt. Ein sofortiges Handeln ist hier notwendig“, so Klikovits abschließend.


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