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ÖAAB

Wöginger: Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist eine wesentliche Weichenstellung für soziale Gerechtigkeit

Utl: Unterschiede sind nicht mehr zeitgemäß


Wien, 11. November 2009 (OTS) „Der ÖAAB setzt mit der Forderung einer Gleichstellung von Arbeitern mit Angestellten den erfolgreichen Weg, eine moderne und soziale Arbeitnehmerorganisation zu sein, fort“, so ÖVP-Sozialsprecher Abg.z.NR August Wöginger anlässlich des ÖAAB-Vorstoßes von Generalsekretärin Dr. Beatrix Karl im heutigen Ö1-Morgenjournals erfreut.

„Es gibt immer noch deutliche Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen und bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch bei den Entlassungsgründen wird bei Arbeitern immer noch die Gewerbeordnung aus dem Jahr 1859 herangezogen. Das ist nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Wöginger.

Während Angestellte abhängig von der Dauer ihrer Beschäftigung vom Arbeitgeber nur unter der Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist von sechs Wochen zu bestimmten Kündigungsterminen gekündigt werden dürfen, kann das Arbeitsverhältnis bei vielen Arbeitern trotz längerer Beschäftigung oftmals mit nur sehr kurzer Frist, manchmal ein Tag, zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden.

Als „Gebot der Stunde“ bezeichnet der Sozialsprecher deswegen die Gleichstellung. Diese sei rasch vorzunehmen. „Die Probleme, die die Situation im Falle der Schließung von einigen Schulen aufgrund der neuen Grippe für Arbeiter bringen, müssen behoben werden“, so Wöginger. „Es kann nicht sein, dass wir in diesem Bereich immer noch differenzieren. Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist ein Akt der sozialen Gerechtigkeit“, so der Sozialsprecher.

Wöginger begrüßt die Reaktion Hundstorfer und hofft, dass der zuständige Sozialminister möglichst rasch einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wird.


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