Die Anforderungen im Berufsleben werden härter. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen sich von Stress und Hektik des Berufsalltags eine Auszeit nehmen können, um mehr Zeit für sich und die Kinder zu haben, für die Weiterbildung oder vor dem gesetzlichen Pensionsantritt.
Durch die demographische Entwicklung verschiebt sich das Pensionsantrittsalter immer weiter nach oben. Durchgehende Arbeitszeiten zwischen Berufseinstieg und Pension sind nicht mehr zeitgerecht. Ein Job fürs Leben wird immer seltener. Daher sind fließende Übergänge zwischen den Jobs immer wichtiger. Arbeitgeber verlan-gen von ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr Flexibilität, nun ist es an der Zeit dass auch Arbeitgeber Flexibilität zeigen.
Bereits jetzt bietet die Altersteilzeit gewisse Möglichkeiten vor dem Pensionsantritt Zeit zu lukrieren. Für die Kindererziehung bis zum Schuleintritt bietet das Recht auf Elternteilzeit mit Einschränkungen Möglichkeiten. In sonstigen Fällen eines Wunsches nach individueller Lebens- und Arbeitszeitgestaltung bleibt aber meist nur eine unbezahlte Karenzierung oder das persönliche Vorhaben auf der Strecke. (Stichwort Bildungskarenz). Gerade Weiterbildung wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten im-mer wichtiger. Doch ist die Bildungskarenz nicht immer zielführendes Mittel.
Die Idee
Das Zeitwertkonto stellt nun eine neue Art der Entlohnung zur Hebung der persönlichen Flexibilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar. Es bietet die Möglichkeit, bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche, wie z.B. Überstunden oder Zulagen auf ein Konto zu transferieren. Mit den angesparten arbeitsrechtlichen Ansprüchen können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer später eine längere bezahlte Freizeit leisten. Diese kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach ihren Vorstellungen verwendet werden, z.B. als „Auszeit“ für die Familie, für Weiterbildung oder für einen früheren Pensionsantritt.
Ein ähnliches derartiges Modell, das „Zeit-Wertpapier“, besteht in Deutschland bei Volkswagen und findet breite Anerkennung. Dort wird es als neuartiges Wertpapier, das zukünftige Zeiten der Lebensarbeitszeitverkürzung finanzieren kann, verstanden.
„Bei Volkswagen fließen aus vielen Quellen Zukunftszeiten. Laufendes Entgelt, Meh-rarbeitsvergütungen, Bonuszahlungen, Prämien für Ideen, aber auch Zeitkonten können dafür umgewidmet werden. Steuern und Sozialabgaben werden erst bei der späteren Nutzung der Zeit-Werte fällig – dadurch ergeben sich bereits in der Anspar-phase finanzielle Soforteffekte. Die angesparten Zeit-Werte werden im Spezialfonds am Kapitalmarkt angelegt. Über ein professionelles Fondsmanagement sollen Vermögenszuwächse erzielt werden, um den Wert für eine spätere Verkürzung der Le-bensarbeitszeit zu steigern. Ist eine Lebensarbeitszeitverkürzung nicht möglich, können die Zeit-Wertpapiere problemlos in die Betriebsrente umgewandelt werden.
Das innovative Zeit-Wertpapier bietet eine sehr gute Chance, auch zukünftig einen Vorruhestand zu ermöglichen, insbesondere dann, wenn bis zum Alter von 67 Jahren gearbeitet werden muss.“ (Quelle: www.vw-personal.de)
In Oberösterreich wird das Modell bei der gespag (Gesundheits- und Spitals AG) demnächst als Projekt gestartet.
Zur Veranlagung können die bestehenden betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen verwendet werden, wo jedoch wegen der wesentlich längeren Veranlagungsmöglich-keit als bei der Abfertigung NEU eine eigene Veranlagungsgemeinschaft zu gründen ist, um höhere Renditen zu erzielen. Durch die Bruttoüberweisung wird der arbeitsrechtliche Anspruch mit allen Sozialversicherungs- und Steuerabgaben auf Arbeitgeber-Seite eingezahlt, um einen höheren Veranlagungsbetrag zu erzielen.
Bei späterer Konsumation müssen aus dem angesparten Betrag und der Rendite sämtliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile bei Sozialversicherung und Steuer gezahlt werden. Wird der Kontowert als Zusatzpension beansprucht, so würde sich als staatliche Förderung eine Steuerbefreiung zum Aufbau der dritten Säule empfehlen. Dass in dem angesparten Betrag auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern enthalten sind, wäre zwar einerseits eine gewisse staatliche Förderung, andererseits vermindert sich dadurch auch der staatliche Pensionsanspruch. Dies würde also allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand eine große Gestaltungsfreiheit in ihrem Arbeitsleben eröffnen und wäre sowohl zum jetzigen Pensionsrecht als auch dem zukünftigen Modell des Pensionskontos eine ideale Beimischung.
Das Zeitwertpapier ist also in Geld realisierbar, wobei dabei Zeit als Freizeit oder Teilzeit-Arbeitszeit konsumiert wird, es kann aber auch als Geldleistung beispielswei-se in Form einer Zusatzpension konsumiert werden. Die Konsumation des Zeitwert-papiers ist kein Ruhestand. Es besteht ein Arbeitsverhältnis, entweder im „Stammbetrieb“ oder zumindest sozialrechtlich ein fiktives, um die Pflichtversicherung aufrecht zu erhalten.
ÖAAB fordert
• Rechtsanspruch auf ein Zeitwertkonto für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
• Staatliche Förderung, wenn die angesparte Zeit für Weiterbildung konsumiert wird
• Steuerbefreiung des angesparten Betrags bei Verwendung als Zusatzpension






