Utl.: ÖVP-Wohnbausprecher sieht keinen Handlungsbedarf für neues Hausbesorgergesetz - Unterstützung für Staatsekretärin Marek
Wien, 17. Juni 2010 (OTS) - Unterstützung für das Nein von Staatssekretärin Christine Marek zum neuen Hausbesorgergesetz kommt von ÖVP-Wohnbausprecher Abg. Johann Singer. "Das vom Sozialministerium in Begutachtung geschickte Hausbesorgergesetz, deren Frist heute zu Ende geht, ist ein arbeitsrechtliches Sondergesetz und würde den im Jahr 2000 zu Recht abgeschafften Sonderprivilegien wieder neues Leben einhauchen. Zudem wird den Mietern und Eigentümern vorenthalten, dass sie mit jährlichen Zusatzkosten von mehreren hundert Euro zu rechnen haben", so Singer, heute, Donnerstag.
"Eine Evaluierungsstudie aus dem Jahr 2009 belegt, dass das Auslaufen des Hausbesorgergesetzes keine rechtlichen Lücken hinterlassen hat und durch die flexiblere Abwicklung der Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten für die Mieter die jährlichen Kosten im Schnitt um 360 Euro gesenkt werden konnten. Mit dem neuen Hausbesorgergesetz würde wieder ein einmaliges Sonderrecht geschaffen. Das steht diametral zu allen anderen Bestrebungen, ein für alle Berufsgruppen möglichst modernes allgemeines Arbeitsrecht zu erzielen", so Singer.
Verbunden mit einem neuen Hausbesorgergesetz wäre auch die Tatsache, dass den im Jahr 2000 abgeschafften Sonderprivilegien für Hausbesorger neues Leben eingehaucht würde. "35 Quadratmeter kostenlose Wohnfläche in der Dienstwohnung oder versperrbare Räumlichkeiten mit WC und eine Waschgelegenheit würden dem Hausbesorger zustehen, während auf die Mieter eine Kostenlawine von geschätzten 300 bis 400 Euro pro Jahr pro Mieteinheit zurollen würde. Diese Mehrbelastungen werden vom Sozialminister den betroffenen Mietern und Eigentümern vorenthalten, wie diese Mehrkosten auch bei der Wiener Volksabstimmung nie von der SPÖ erwähnt wurden" so der ÖVP-Wohnbausprecher.
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