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 ÖAAB - Information - Thema PENSION & ALTERSVORSORGE
Pensionen

Österreich hat eines der besten Pensionssysteme der Welt. Um eine Alterssicherung aber auch für die heute Jungen gewährleisten zu können, bedurfte es einer Reform, die in der Lage ist, die Folgen der demographischen Entwicklung zu kompensieren.

Das 3-Säulen-Modell

Die Basis der Altersversorgung in Österreich ist und bleibt die durch Umlagen finanzierte gesetzliche Pensionsversicherung. Aufgrund der demographischen Entwicklung kann in Zukunft die Altersvorsorge aber nicht mehr allein vom Staat getragen werden. Das Ziel ist daher ein 3-Säulen-Modell für die Altersvorsorge, getragen von der staatlichen Pension, in dem jeder Erwerbstätige nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren eine Ersatzrate von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens erhalten soll.

Zweite Säule ist die betriebliche Pensionsvorsorge, durch die Einführung der Abfertigung Neu verbessert, die dritte Säule bilden private Vorsorgemodelle.

Sichere Erste Säule durch Pensionssicherungsreform

Durch den Anstieg der Lebenserwartung und die Fortschritte des modernen Gesundheitssystems ist die Lebenserwartung rasant gestiegen. Dazu kommt, dass mittlerweile 97 Prozent der Österreicher vor dem gesetzlichen Pensionsalter von 65 in Pension gehen. Durch den gleichzeitigen Rückgang der Geburtenrate ergibt sich eine Schieflage im Umlagesystem: Immer weniger Erwerbstätige kommen für einen Pensionisten auf. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 2003 eine umfassende Pensionssicherungsreform durchgeführt.

Harmonisierung

Ziel ist es, ein einheitliches Pensionssystem, aufbauend auf den Rahmenbedingungen des ASVG, zu schaffen. Dazu laufen bereits Gespräche zwischen Sozialpartnern und Bundesregierung.

Pensionskonto

Einen wichtigen Baustein eines zukunftsweisenden und modernen Pensionsrechts soll ein beitragsorientiertes, persönliches Pensionskonto mit einer leistungsorientierten Komponente bilden. Dieses Konto dient auch zur Schaffung eines transparenteren Systems, um mehr Bewusstsein für eine Selbstbestimmung des Pensionsantrittsalters zu schaffen.
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