ÖAAB-Frauen: Rückkehr in die Vollzeitarbeit leichter ermöglichen – Rechtsanspruch auf Information über Vollzeitstelle wesentlich für Frauen

Der ÖAAB hat sich dafür eingesetzt, dass sich Leistung für Menschen, die ihr Regelpensionsalter erreicht haben, lohnt, und dass Anreize für mehr Arbeiten und für Vollzeitstellen geschaffen werden. In dem neuen Leistungspaket unter dem Motto „Leistung muss sich lohnen“ werden die Menschen in drei wesentlichen Bereichen entlastet und dabei Anreize und Begünstigungen gesetzt, damit sich Mehrarbeit und längeres Arbeiten lohnen. Auch ein Rechtsanspruch auf Information über verfügbare Vollzeitstellen an Teilzeitbeschäftigte ist in dem Paket vorgesehen. 


„In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Anzahl der Frauen in Teilzeitjobs mehr als verdoppelt, und das obwohl das Kinderbetreuungsangebot sehr stark ausgebaut wurde. Einen gewissen Zeitraum Teilzeit zu arbeiten, ist eine gute Möglichkeit, Familie und Erwerbsarbeit zu vereinbaren. In den meisten Familien wird diese Möglichkeit von Frauen in Anspruch genommen. Das hat Folgen: Nicht nur auf das aktuelle Einkommen, sondern in späterer Folge auch auf die Pension. Oftmals würden Teilzeitbeschäftigte auch gerne in ihrem Unternehmen in die Vollzeit wechseln, doch es fehlt ihnen oft die Information über ein Vollzeitangebot. Dem wird nun mit dem von ÖAAB-Bundesobmann KO August Wöginger und Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec präsentierten Leistungspaket Abhilfe geschaffen“, so die Bundesvorsitzende der ARGE Frauen im ÖAAB Abg.z.NR Gertraud Salzmann. 


„Mit dem für den einzelnen Teilzeitbeschäftigten durchsetzbaren neuen Rechtsanspruch wird dafür Sorge getragen, dass die Betroffenen rechtzeitig informiert werden, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschriebenen werden. Wenn das nicht erfolgt und den Beschäftigten daher keine Bewerbung auf die Vollzeitstelle möglich ist, können diese einen pauschalen Schadenersatz in der Höhe von 100 Euro geltend machen. Dadurch wird eine effektive Durchsetzungsmöglichkeit, die eine Bewerbung auf höhere Beschäftigungsausmaße effektiv möglich macht, geschaffen. Und damit wird eine langjährige Forderung der ÖAAB Frauen umgesetzt“, ist Salzmann erfreut. 


„Besondere Maßnahmen werden für die arbeitenden Menschen geschaffen, um informiert in die Entscheidung über einen eventuellen Pensionsantritt treten zu können und wie sich ein längerer Verbleib im Erwerbsleben positiv auf die Pensionshöhe auswirken könnte. Ein verbesserter Pensionskontorechner bei den Pensionsversicherungsträgern und übersichtlichere Darstellungen der voraussichtlichen Pensionshöhe, die auch den längeren Verbleib im Erwerbsleben darstellt, sollen die entsprechenden Informationen bieten“, so die Bundesvorsitzende der ARGE Frauen im ÖAAB weiter.


„Das neue Leistungspaket sieht darüber hinaus vor, Anreize für mehr und längeres Arbeiten  zu setzen. Es geht darum, Überstunden und Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen attraktiver zu machen. Zudem soll es sich lohnen, wenn man später in Pension geht oder neben der Pension weiterarbeitet. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist dies ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber“, ist Salzmann abschließend überzeugt. 


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