AK-Wahl 2024: Fragen und Antworten

2024 ist ein Super-Wahljahr! Wir starten das Jahr mit den AK-Wahlen! Für den ÖAAB als Arbeitnehmerorganisation ist naturgegeben diese Wahl wesentlich. Vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aufgerufen, ihre Vertretung in der Arbeiterkammer für die kommenden fünf Jahre zu bestimmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl finden sich hier!


AK-Wahl: Im eigenen Bundesland

2024 haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Österreichs bei den Arbeiterkammer-Wahlen die Möglichkeit, den Kurs der Interessenvertretung mitzubestimmen! In jedem Bundesland findet eine eigenständige Wahl statt. Wahlberechtigt ist man in dem Bundesland, in dem man arbeitet.


AK-Wahl: Wahltermine

AK Salzburg: 26.01. - 08.02.2024

AK Vorarlberg: 26.01. - 08.02.2024

AK Tirol : 29.01. - 08.02.2024

AK Kärnten: 04.03. - 13.03.2024

AK Oberösterreich: 05.03. - 18.03.2024

AK Burgenland: 10.04. - 23.04.2024

AK Niederösterreich: 10.04. - 23.04.2024

AK Wien: 10.04. - 23.04.2024

AK Steiermark: 16.04. - 29.04.2024


Was ist die Arbeiterkammer?

Die AK ist das Sprachrohr für fast vier Millionen arbeitenden Menschen in Österreich. Sie kämpft ihre Rechte in der Arbeit – und dafür, dass sie gehört, fair bezahlt und rechtlich abgesichert sind. Das Beste daran: Der AK muss man nicht extra beitreten – durch das Arbeiterkammergesetz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch AK Mitglieder. Das gilt auch für Lehrlinge, Arbeitslose und Menschen in Karenz.


Warum gibt es die Arbeiterkammer? Warum ist die Arbeiterkammer wichtig?

Als gesetzliche Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist sie für viele Kolleginnen und Kollegen die erste Anlaufstelle. Ob im Bereich Arbeits- oder Steuerrecht, Konsumenten­schutz, Sozialversicherung oder Insolvenzrecht: Pro Jahr führt sie bundesweit mehr als zwei Millionen Beratungen durch – am Telefon, per E-Mail und im persönlichen Gespräch. Darüber hinaus stellen die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammern eine qualitätsvolle Begutachtung von Gesetzesentwürfen zu Themen des Arbeitsmarktes sicher. Ein breites Bildungsangebot ermöglicht zudem allen Mitgliedern den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen.

Ein paar Beispiele: Ob es der Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, die Eltern- oder Pflegekarenz ist – vieles, was heute selbstverständlich erscheint, wurde von den Gewerkschaften gemeinsam mit der Arbeiterkammer im Sinne der heimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt.


Wer ist AK-Mitglied?

Bei der AK sind grundsätzlich fast alle dabei, die unselbstständig arbeiten. Also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Karenzierte, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge.

Kein AK Mitglied sind zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer, Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Bäuerinnen und Bauern.


Die AK ist das Parlament der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Warum? 

Alle österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die AK! Organisiert wird die Arbeiterkammer (AK) in neun selbstständigen Arbeiterkammern: eine in jedem Bundesland. In größeren Bundesländern gibt es auch mehrere Standorte.

Das AK-Parlament funktioniert so: Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der AK in ihrem Bundesland ihre politische Vertretung – eben das Parlament der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese gewählten Kammerrätinnen und Kammerräte bilden die Vollversammlung. Die wählt den Vorstand und die Präsidentinnen oder Präsidenten der jeweiligen Länderkammern. Die Dachorganisation über den neun Länderkammern ist die Bundesarbeitskammer – ihr Standort ist die AK Wien.


Warum ist es wichtig, zur AK-Wahl zu gehen?

Weil nur eine starke AK die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit aller Kraft durchsetzt. Und weil man damit den politischen Kurs der Arbeiterkammer für die nächsten fünf Jahre mitbestimmen kann. Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, desto besser! Je stärker die ÖAAB/FCG-Fraktion in der AK ist, desto besser kann sie für die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kämpfen und sich für ihre Bedürfnisse einsetzen.


Wo und wie kann man wählen?

Stimm­ab­gabe im Betrieb: Im Betrieb, wenn dort ein so genannter Betriebswahlsprengel eingerichtet wird. In den meisten großen und mittleren Unternehmen ist das der Fall. Ist man aufgrund von Urlaub oder Jobwechsel zur Wahlzeit im Betrieb verhindert, dann kann man eine Wahlkarte beantragen. Die wichtigsten Informationen zur Wahl erhält man als Mitglied schriftlich vom AK-Wahlbüro ihres Bundeslandes. Es benachrichtigt z. B. wann und wo man genau wählen kann, wie und wann man eine Wahlkarte erhalten kann, und ob man in die Wählerliste aufgenommen werden kann, wenn man nicht automatisch wahlberechtigt ist.

Stimmabgabe per Brief­wahl: Der größte Teil der Wahlberechtigten kann die Stimme ganz einfach per Briefwahl abgeben. Diese Wahlberechtigten sind in einem allgemeinen Wahlsprengel als Briefwählerin bzw. als Briefwähler erfasst. Diese erhalten vom AK-Wahlbüro ihres Bundeslandes automatisch die Wahlkarte samt Stimmzettel per Post zugeschickt. Dieser Stimmzettel ist auszufüllen, ins dafür vorgesehene Kuvert zu stecken und die Wahlkarte sofort portofrei in einen Post-Briefkasten einzuwerfen oder bei einer Postfiliale beziehungsweise einem Post-Partner abzugeben. 


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