Steuerfreie Weihnachtsgutscheine für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 365 Euro auch heuer wieder möglich!

Bereits jetzt können Gutscheine bei den Weihnachtsfeiern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgegeben werden. Diese sind bis zu einem Betrag von 186 Euro steuerfrei. Wollten die Arbeitgeber heuer mehr Geld für Gutscheine ausgeben, so mussten sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür Lohnsteuer abziehen. Das ist mit einer nochmaligen Erhöhung des steuerlichen Freibetrag auf 365 Euro nicht mehr notwendig. 



„Die Corona-Krise stellt unser aller Leben auch heuer wieder auf den Kopf. Und auch die heurigen Weihnachtsfeiern werden nicht wie gewohnt stattfinden können. Eine Weihnachtsfeier war immer die Möglichkeit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Dank und die Anerkennung auszusprechen, die sie sich im Laufe des Jahres redlich verdient haben. Deswegen ist es wesentlich, die Anerkennung der Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer anderen Form zu ermöglichen. Die heute im Finanzausschuss präsentierte abermalige Möglichkeit, Gutscheine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Weihnachten von bis zu 365 Euro steuerfrei auszuschütten, ist äußerst erfreulich“, so ÖAAB-Bundesobmann 1. stv. KO August Wöginger.


„Der Entfall der Weihnachtsfeiern soll aber nicht den Entfall der Wertschätzung bedeuten. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass es auch heuer wieder diese Möglichkeit für Arbeitgeber gibt. Solche Gutscheine ersetzen zwar die Feiern nicht, aber mit diesen Gutscheinen kann ein Zeichen der Dankbarkeit für den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesetzt werden, die in Krisenzeiten viel geleistet haben“, betont ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Christoph Zarits weiter.


„Mit der Möglichkeit Gutscheine bis zu einem Betrag von 365 Euro steuerfrei auszuschütten, wird eine Win-win-Situation für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die heimischen Betriebe geschaffen, koppelt man die Gutscheine an regionale Betriebe und Dienstleistungen“, betont die ÖAAB-Spitze abschließend.

 

 

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