Das Ohr bei den Menschen - treffsichere Maßnahmen der Bundesregierung gegen rasant steigende Energiepreise

 Europa ist aktuell mit hohen Preissteigerungen konfrontiert. Die Inflationsrate im November und Dezember 2021 stellte mit 4,3 Prozent den höchsten Wert seit 1992 dar. Die hohe Inflation ist zu einem wesentlichen Teil auf stark steigende Energiepreise zurückzuführen, insbesondere im Bereich Gas, Heizöl und Strom. Um Notsituationen in den Wintermonaten abzuwenden und die verschärfte Preissituation für die Haushalte auszugleichen, sorgt die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket für eine zusätzliche Entlastung der Menschen.    

 

„Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Karl Nehammer beweist einmal mehr, dass sie das Ohr bei den Menschen hat. Mit den heute präsentierten Maßnahmen gegen die aktuell verschärfte Preissituation in Bezug auf die steigenden Energiekosten für die österreichischen Haushalte werden jene unterstützt, die es ohnehin bereits schwer haben, mit dem Einkommen ein Auskommen zu haben“, so ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Christoph Zarits.


„Der Gruppe von Menschen, die ein sehr geringes Einkommen haben, und von den hohen Energiepreisen besonders getroffen werden, wird jetzt sehr gezielt geholfen. Akute Hilfe für die Betroffenen ist schnell nötig, und dieses vorgelegte Paket reagiert schnell und treffsicher auf die aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt“, so Zarits weiter.


„Die Bundesregierung sorgt durch zielgerichtete Maßnahmen mit einem Volumen von rund 1,7 Mrd. Euro für eine zusätzliche Entlastung der Menschen, und zeigt einmal mehr, dass sie die Sorgen der Österreicherinnen und Österreichern ernst nimmt“, so der ÖAAB-Generalsekretär abschließend.


Hier die Maßnahmen im Überblick:

  • Aussetzung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags für 2022 (ca. 100 Euro pro Haushalt): Die Ökostrom-Beitrag für Betriebe und Haushalte werden im Jahr 2022 auf null gesetzt. Das führt zu einer Entlastung von insgesamt rund 900 Mio. Euro.
  • Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen: Durch eine bereits beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro sowie einer weiteren, zusätzlichen Zahlung in Höhe von 150 Euro werden Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher und Mobilitätsstipendiaten für gestiegene Lebenserhaltungskosten kompensiert. Das zusätzliche Entlastungsvolumen beträgt rund 100 Mio. Euro. 
  • Energiekostenausgleich: Jeder Einpersonenhaushalt bzw. jeder Mehrpersonenhaushalt mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage erhält für den Hauptwohnsitz einmalig einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro. Diese Entlastung verhindert Problemlagen und stärkt gleichzeitig die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten. Den österreichischen Haushalten bleiben dadurch rund 600 Mio. Euro mehr zum Leben. 
  • Energieberatungen sollen auf allen Ebenen intensiviert werden. Dafür wird ein Fördertopf im Umfang von 5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Zusätzlich soll durch ein Pilotprojekt im Umfang von 10 Millionen Euro besonders betroffenen, einkommensschwachen, Haushalten ermöglicht werden, Weißware mit besonders hohem Energieverbrauch durch Geräte mit niedrigerem Energieverbrauch zu beziehen um sich „herauszuinvestieren“.


Beispiel: 

Alleinerzieherin in Vorarlberg mit einem kleinen Einkommen von rund 11.000 Euro im Jahr. In Summe wird diese 2022 nur durch diese Maßnahmen mit bis zu 810 Euro unterstützt: 

  • Bis zu 270 Euro Heizkostenzuschuss durch das Land Vorarlberg
  • 300 Euro Teuerungsausgleich (Beschluss vom Dezember wird verdoppelt)
  • 150 Euro Energiekostenausgleich
  • Entfall der Ökostrompauschale + Ökostrom-Förderbeitrag (ca. 90 Euro)


 

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