Leistung muss sich lohnen - Arbeiten in der Regelpension wird attraktiver

 Im Rahmen des vorgestellten „Leistungspakets“ unter dem Motto „Leistung muss sich lohnen“ werden die Menschen in drei wesentlichen Bereichen entlastet und dabei Anreize und Begünstigungen gesetzt, damit sich Mehrarbeit und längeres Arbeiten lohnen. ÖAAB-Bundesobmann KO August Wöginger und ÖVP-Seniorensprecherin und Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec stellten das Paket vor.  Damit  wird eine weitere wesentliche Forderungen des ÖAAB umgesetzt. Für uns ist klar: Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein! 


„Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen uns schon länger, dass in Österreich ein massiver Arbeitskräftemangel vorliegt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben sind oftmals gefordert, mehr zu arbeiten und dadurch Überstunden zu machen, und auf der anderen Seite würden viele ältere und pensionierte Fachkräfte zur Verfügung stehen, die gerne arbeiten würden, denen aber die Pensionsbeiträge für Arbeit in der Pension eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen und sie davon abhalten einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dem wird mit dem präsentierten Maßnahmenpaket Abhilfe geschaffen“, erklärt ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Christoph Zarits.


Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein!

„Wichtig war für uns im ÖAAB immer die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden, die bereits umgesetzt wurde“, so der ÖAAB-Generalsekretär weiter. „Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, ist der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben worden. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren, beträgt überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat“, erläutert Zarits. „Diese Maßnahme ersetzt zwar nicht derzeit fehlende Arbeitskräfte, schafft aber eine Möglichkeit, den vorherrschenden Mangel etwas auszugleichen.“ 


Leistung in der Pension muss sich lohnen

„Nun werden weitere Schritte in der Bekämpfung des Fachkräftemangels gesetzt und das Arbeiten in der Pension attraktiviert: Einerseits wird der Bonus in der Korridorpension von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht, was beispielsweise für eine Pension von 2.200 Euro ein höheres Lebenspensionseinkommen von gut 20.000 Euro bedeutet, wenn drei Jahre länger gearbeitet wird. Und zum anderen sorgt die Abschaffung der Pensionsbeiträge bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze dafür, dass das Arbeiten für Menschen, die ihr Regelpensionsalter erreicht haben, finanziell deutlich lukrativer wird! Es bleibt damit den leistungsbereiten Pensionistinnen und Pensionisten am Ende des Monats rund 110 Euro mehr in der Geldbörse. Und es kommt auch für die Unternehmen zur einer Win-win-Situation, denn sie bekommen die dringend benötigten Fachkräfte“, ist der Nationalratsabgeordnete überzeugt.


Rechtsanspruch auf Information über Vollzeitstelle im Unternehmen

„Eine weitere wichtige Forderung des ÖAAB wird nun mit dem präsentierten Leistungspaket Wirklichkeit. Teilzeit-Arbeit ist nicht eine Notlösung, sondern kann eine Form von Erwerbstätigkeit sein, die für ein Lebensmodell oder eine Lebensphase passend ist. Dennoch muss der Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit den Betroffenen erleichtert werden. Künftig sorgt ein Rechtsanspruch dafür, dass Betriebe ihren Teilzeitkräften vor der Neueinstellung einer zusätzlichen Kraft die zu vergebenden Arbeitsstunden anbieten müssen. Passiert das nicht, so muss das Unternehmen der bzw. dem Betroffenen einen Schadenersatz in der Höhe von 100 Euro zahlen, die bzw. der nicht die Möglichkeit hatte, sich für die Vollzeitstelle zu bewerben. Wir danken unserem Bundesobmann August Wöginger für diese wichtigen Errungenschaften für Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so Zarits abschließend.

 

 

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