Tiefer Dank an Karl Nehammer

Der ÖAAB würdigt Karl Nehammer für sein Engagement und seinen redlichen Einsatz für die Menschen und unser Land. Karl Nehammer war seit dem 6. Dezember 2021 Bundeskanzler der Republik Österreich. Zuvor war er für rund zwei Jahre Bundesminister für Inneres. Von 2016 bis Jänner 2018 war er Generalsekretär des ÖAAB. Er folgte damit in dieser Funktion August Wöginger nach. Unter Nehammers Führung hat die Bundesregierung unter anderem die Abschaffung der Kalte Progression durchgesetzt, die als Meilenstein der Sozialpolitik gilt!


„Karl Nehammer hat in einer besonders herausfordernden Zeit Verantwortung übernommen und mit großem Einsatz für Österreich gearbeitet. Auch wenn die Regierungsverhandlungen letztlich nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, gilt ihm unser größter Respekt und Dank für seine redliche Arbeit für die Republik und die Menschen in unserem Land“, erklärte ÖAAB-Bundesobmann gf. KO August Wöginger anlässlich des geordneten Rückzugs von Karl Nehammer als Bundeskanzler und Parteiobmann.


„Die vergangenen Krisenjahre haben sowohl die Österreicherinnen und Österreicher als auch die heimische Wirtschaft vor enorme Herausforderungen gestellt. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Karl Nehammer hat mit zahlreichen Maßnahmen dazu beigetragen, die Auswirkungen dieser schwierigen Zeiten zu mildern und Arbeitsplätze zu sichern. Karl Nehammer hat stets unter Beweis gestellt, dass er für Werte wie Zusammenhalt, soziale Gerechtigkeit und die starke Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht. Seine Reformen, sein Einsatz für die Menschen und sein Engagement in der Sicherheitspolitik werden nachhaltig in Erinnerung bleiben. Im Namen des ÖAAB wünsche ich ihm für seinen weiteren Weg alles Gute“, so Wöginger weiter.


„Karl Nehammer war nicht nur ein staatsmännischer Kanzler, sondern auch ein Vorbild an politischer Standhaftigkeit und Weitsicht. Der Respekt für seinen unermüdlichen Einsatz für unser Land ist unermesslich“, so ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Christoph Zarits abschließend. 


 05.01.2025

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