Trinkgeld ist Dank – kein Einkommen!
Aktuell unterliegen Trinkgelder grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. In vielen Fällen wird dabei eine Pauschale angewendet, deren Höhe sich je nach Branche und Bundesland unterscheidet. In jüngster Vergangenheit ist das Thema Sozialversicherung und Steuer für Trinkgelder zunehmend wieder in den Fokus gerückt. Die AK-Präsidenten aus Tirol und Vorarlberg, Erwin Zangerl und Bernhard Heinzle, arbeiten im Schulterschluss mit den Spitzen des ÖAAB an einer praktikablen Lösung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
„Was freiwillig gegeben wird, soll nicht durch Abgaben geschmälert werden. Trinkgelder gehören den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern", fordern die beiden AK-Präsidenten aus Tirol und Vorarlberg, Erwin Zangerl und Bernhard Heinzle, für die ÖAAB-FCG-Fraktion in der Bundesarbeitskammer.
Rückendeckung erhält diese Forderung auch vom Österreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (ÖAAB). ÖAAB-Generalsekretär und Nationalratsabgeordneter Lukas Brandweiner betont: „Gerade in der Hotellerie, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen sind Trinkgelder ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens. Wer gute Arbeit leistet, verdient Anerkennung und Wertschätzung. Daher sind wir dankbar für die Initiative unserer Kammervertreter und arbeiten intensiv an einer guten Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Völliges Unverständnis herrscht bei den beiden Präsidenten darüber, dass Kreditkarteninstitute ihre mit dem Unternehmer vertraglich vereinbarten Prozentsätze auch vom Trinkgeldanteil einheben. Es braucht auch hier eine klare Regelung, dass Trinkgelder die über Kartenzahlung getätigt werden unangetastet von den Kreditkarteninstituten bleiben.
Die drei Arbeitnehmervertreter sind sich einig: „Hände weg vom Trinkgeld! Ob bar oder mit Karte – Wertschätzung darf nicht durch Abgaben geschmälert werden.“
27.06.2025