Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2026

Von Anpassungen im Arbeitsrecht über gezielte finanzielle Entlastungen bis hin zu neuen Regelungen bei Pension und Weiterbildung: Dieser Überblick gibt einen verständlichen und kompakten Einblick in die wichtigsten Neuerungen. Er zeigt, was sich im heurigen Jahr 2026 konkret ändert, wen die Maßnahmen betreffen und wie Beschäftigte im Alltag davon profitieren – von mehr Fairness im Arbeitsleben über mehr Planungssicherheit bis hin zu besseren Zukunftsperspektiven. So wird klar, wie politische Entscheidungen spürbar im Leben der Menschen ankommen.   


Tarifanpassung

Durch die Abschaffung der Kalten Progression werden die Tarifstufen angepasst. Zwei Drittel der inflationsbedingten Steuermehrbelastung werden automatisch kompensiert, ein Drittel kann vom Gesetzgeber flexibel verwendet werden. Was bedeutet das? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von einer spürbaren steuerlichen Entlastung. Folgende Steuertarifstufen gelten seit dem 1.1.2026:


Steuersatz      Neue Tarifgrenzen ab 2026

0 %                     bis € 13.539

20 %                  bis € 21.992

30 %                  bis € 36.458

40 %                  bis € 70.365

48 %                  bis € 104.859

50 %                  bis € 1.000.000

55 %                  ab € 1.000.000


Erhöhung des Pendlereuro

Um die fleißigen Menschen beim täglichen Arbeitsweg zu unterstützen, wird der verdreifacht. Ab 2026 gibt es mehr Fairness für alle, die täglich pendeln - ob mit Auto oder Öffentlichen Verkehrsmittel. Ab 1. Jänner wird der Pendlereuro – von 2 auf 6 Euro – erhöht. 


Ab 1.1.2026: Pickerl wird einfacher

Die neue 4–2–1-Regel: Nach der Erstzulassung eines Neuwagens muss die Pickerl-Prüfung (§57a-Überprüfung) erstmals nach vier Jahren gemacht werden. Danach gilt ein Intervall von zwei Jahren bis das Auto 10 Jahre alt ist hat. Erst danach muss das Fahrzeug jährlich in die Werkstatt zu einer Überprüfung.


Neuer Freibetrag für Überstunden

Seit 1. Jänner werden bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro steuerfrei gestellt. Außerdem bleibt Arbeit an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu 400 Euro pro Monat steuerfrei.


„Preis-Runter-Garantie“

Mit der neuen Preis-Runter-Garantie gilt seit dem Jahreswechsel: Wenn Energieversorger ihren Strom günstiger einkaufen, müssen auch die Kunden davon profitieren – und nicht mehr nur der Energieversorger. Damit sinken die Preise nach 6 Monaten automatisch, sobald der Einkaufspreis für Stromversorger fällt.


Seit 01.01.26: Senkung der Elektrizitätsabgabe

Die Elektrizitätsabgabe ist eine staatliche Verbrauchsabgabe auf elektrischen Strom,

die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Aktuell beträgt die Abgabe 1,5 Cent/kWh und ist grundsätzlich von allen Stromverbrauchern (Haushalte, Unternehmen) zu entrichten. Die Senkung für Haushalte wird auf das EU-Minimum von 0,1 Cent/kWh vorgenommen. Für Unternehmen um knapp die Hälfte auf 0,82 Cent/kWh.


Seit 01.01.26: Senkung des Ökostrombeitrags

Der Ökostrom-Beitrag wird um über 14 Prozent gesenkt. Denn: Haushalte und Betriebe sollen nur dort belastet werden, wo es absolut notwendig ist und keinen Cent mehr. Förderungen sollen den Ausbau erneuerbarer Energie nach vorne bringen, aber nicht die Stromrechnung nach oben.


Seit 01.01.26: Senkung der Netzkostensteigerungen

Die Netzkosten steigen 2026 im Durchschnitt nur um 1,1 Prozent (im Vorjahr über + 20 Prozent).


Ab März: Österreich-Tarif von Verbund

Der Österreich-Tarif von Verbund für private Stromkunden unter 10 Cent/kWh ist der nächste Schritt zur Senkung der Stromkosten für die Österreicherinnen und Österreicher. Ab März 2026 soll dieser für alle Neu- und Bestandskunden gelten und soll nicht nur für ein günstiges Strompreisangebot sorgen, er stärkt vor allem auch den Wettbewerb und sorgt damit wiederum für günstigere Preise.


Ab April: Sozialtarif für Strom

Der neue Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte für Strom beträgt ab 1. April 2026 6 Cent pro Kilowattstunde für die ersten 2900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr, die verbraucht werden. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Empfänger von Mindestsicherung und Mindestpension, sowie pflegebedürftige Personen - in Summe damit für rund 280.000 Menschen. 


Pflegeberufe sind Schwerarbeit

Mit Jahresbeginn wird die Schwerarbeitsverordnung auch auf Pflegeberufe ausgeweitet - das bedeutet mehr Anerkennung und bessere Absicherung für alle, die täglich für andere da sind. Pflegekräfte können künftig mit 60 Jahren in Pension gehen, sofern sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben. Die Kriterien für Schwerarbeit werden objektiviert und erweitert. Neben körperlicher Belastung werden künftig auch psychische und Mehrfachbelastungen berücksichtigt. Zudem ist eine bessere Anerkennung geleisteter Stunden und Dienste vorgesehen.


Erhöhung des Pflegegelds 

Auch 2026 wird das Pflegegeld wertgesteigert. Das Pflegegeld wurde zum 01.01.2026 um 2,7 % erhöht und wird 12mal jährlich ausgezahlt. 


Stufe 1     € 206,20

Stufe 2     € 380,30

Stufe 3     € 592,60

Stufe 4     € 888,50

Stufe 5     € 1.206,90

Stufe 6     € 1.685,40

Stufe 7     € 2.214,80


Teilpension eingeführt

Seit 1. Jänner 2026 können ältere Erwerbstätige ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension beziehen. Die Teilpension ist ein Zwischenschritt zwischen Arbeit und Pension. Sie ermöglicht Personen, die Anspruch auf eine Alterspension oder vorzeitige Alterspension (Korridor- oder Schwerarbeitspension) oder Langzeitversichertenpension haben, ihre Berufstätigkeit mit reduzierter Arbeitszeit fortzusetzen – anstatt sofort vollständig in den Ruhestand zu treten. Dabei wird ein Teil der Pension monatlich ausbezahlt, während gleichzeitig in Teilzeit weitergearbeitet wird. So werden weiterhin Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen gesammelt, was sich positiv auf die endgültige Pensionshöhe auswirkt.


Neue Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

Die bisherige Bildungskarenz wird durch eine neue Weiterbildungszeit ersetzt. Voraussetzung sind mindestens zwölf Monate Beschäftigung sowie eine verpflichtende AMS-Beratung. Ab einem Bruttolohn von 3.255 Euro ist eine Arbeitgeberbeteiligung vorgesehen. Für Akademikerinnen und Akademiker gelten strengere Zugangsregelungen. Zusätzlich ist eine Teilzeit-Weiterbildung möglich, bei der die Arbeitszeit um 25 bis 50 Prozent reduziert wird, mindestens jedoch zehn Stunden pro Woche.


Geräte-Retter-Prämie

Der im Mai 2025 ausgelaufene Reparaturbonus wird ab 12. Jänner 2026 von der sogenannten „Geräte-Retter-Prämie“ ersetzt. Übernommen wird die Hälfte der Reparaturkosten, wobei ein Deckel von maximal 130 Euro pro Gerät gilt. Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung von Elektronikgeräten und Elektrogeräten (E-Geräten), welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Nicht mehr gefördert wird dabei die Reparatur von Fahrrädern inklusive E-Bikes sowie von Smartphones und Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräten.


Trinkgeld bleibt steuerfrei

Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei. Neu sind österreichweit einheitliche Sozialversicherungs-Pauschalen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inkasso beträgt die Pauschale 65 Euro monatlich, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Inkasso 45 Euro. Diese Regelung gilt ab 2026 bundesweit und soll künftig regelmäßig angepasst werden.


Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Mit 1. Jänner 2026 tritt die Hitzeschutzverordnung in Kraft. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Maßnahmen wie zusätzliche Pausen, Schattenplätze, ausreichende Trinkmöglichkeiten und angepasste Arbeitszeiten sicherstellen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit bei hohen Temperaturen.


Mietpreisbremse tritt in Kraft

Die Mietpreisbremse tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft. Diese Regelung zielt darauf ab, exzessive Mietpreiserhöhungen zu verhindern und bietet Mieter und Vermietern mehr Sicherheit. Ab 2026 dürfen Mieten nur einmal jährlich erhöht werden, wobei eine Inflation über 3 Prozent nur zur Hälfte an die Mieter weitergegeben werden darf. Ebenso gilt ab nun eine Mindestmietvertragsdauer von 5 Jahren. In Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen wird die Erhöhung 2026 auf ein Prozent und 2027 auf zwei Prozent begrenzt.


Mehr Transparenz bei Arbeitszeiten

Ab 2026 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Sozialversicherung auch angeben, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird. Das sorgt für mehr Transparenz: Beschäftigte können besser nachvollziehen, wie viele Stunden sie offiziell angestellt sind und wie ihr Lohn und andere Ansprüche berechnet werden.


Neuerungen für Freie Dienstnehmer

Für freie Dienstnehmer gelten ab 2026 neue Kündigungsregeln und Kollektivvertragsmöglichkeiten. Damit werden erstmals Mindeststandards und Kündigungsfristen für arbeitnehmerähnliche, freie Dienstverhältnisse eingeführt. Für freie Dienstnehmerinnen und -Dienstnehmer können künftig Kollektivverträge abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, nach zwei Dienstjahren sechs Wochen. Eine Kündigung soll zum 15. oder Letzten eines Monats möglich sein, das erste Monat gilt als Probemonat.


Keine Umsatzsteuer auf Frauenhygieneartikel mehr

Ab 01.01.2026 entfällt die Umsatzsteuer auf bestimmte Menstruations- und Hygieneartikel für Frauen. Bisher galten für Menstruations- und Hygieneprodukte wie Tampons, Binden, Slipeinlagen und Menstruationstassen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 Prozent. Ab 2026 wird dieser Steueransatz vollständig aufgehoben. Gleiches gilt für eine Reihe von Verhütungsmitteln. 


Medikamente werden günstiger

Ab 1. Jänner entlastet eine neue Regelung viele Menschen in Österreich bei den Ausgaben für Medikamente. Die neue Arzneimittelkostenobergrenze wird sicherstellen, dass niemand mehr als 2 Prozent seines Jahresnettoeinkommens für Medikamente ausgeben muss. Wer die Grenze erreicht, zahlt den Rest des Jahres keine Rezeptgebühren mehr – die Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten. Wichtig: Auch günstige Präparate unter 7,55 Euro werden künftig mitgezählt, was Menschen mit chronischen Erkrankungen und geringem Einkommen entlastet. 


Anti-Mogelpackungs-Gesetz

Mit 1. April 2026 tritt das Anti-Mogelpackungs-Gesetz in Kraft. Lebensmittel- und Drogeriehändler sind künftig verpflichtet, in leicht verständlicher Form, 60 Tage lang entweder am Produkt, Regal oder in unmittelbarer Umgebung darauf hinzuweisen, wenn bei einem Produkt der Inhalt reduziert wurde, jedoch der Preis gleichbleibt („Shrinkflation“). Damit Preise am Regal besser lesbar und damit vergleichbar sind, muss der Grundpreis in einer Schriftgröße angegeben werden, die mindestens 50 Prozent der Schriftgröße des Verkaufspreises beträgt, z.B. 8 Millimeter Schriftgröße beim Ver- und 4 Millimeter beim Grundpreis.


Verbot von Kinderkopftuch

Ab 1. September 2026 gilt in den Schulen das Kinderkopftuchverbot. Damit soll verhindert werden, dass Eltern oder Mitschüler junge Mädchen bis 14 Jahre zwingen können, in der Schule ein Kopftuch zu tragen. Nach einer Infophase mit Start im Februar sollen Sanktionen ab dem Schuljahr 2026/27 möglich sein, in letzter Konsequenz können Geldstrafen von 150 bis 800 Euro verhängt werden.


Eltern-Kind-Pass ab Oktober elektronisch

Der Eltern-Kind-Pass wird ab 1. Oktober 2026 digital. Neu festgestellte Schwangerschaften werden ab 1. Oktober ausschließlich elektronisch erfasst, ab 1. März 2027 gilt das dann für alle Kinder bei Geburt. Das bekannte gelbe Heft hat dann endgültig ausgedient.




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 Stand: 14.01.2026

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